Rechtsprechung
   VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25772
VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10 (https://dejure.org/2010,25772)
VG Berlin, Entscheidung vom 11.06.2010 - 10 K 36.10 (https://dejure.org/2010,25772)
VG Berlin, Entscheidung vom 11. Juni 2010 - 10 K 36.10 (https://dejure.org/2010,25772)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,25772) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermittlung von Drittschutz durch die Regelung des § 62a Abs. 1 S. 1 Berliner Wassergesetz (BWG); Umfang des Rechts auf Gemeingebrauch an einem Gewässer

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Uferwanderweg am Halensee kann weitergebaut werden

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10
    Da es sich bei dem streitgegenständlichen Steg um einen Abschnitt eines öffentlichen (Uferwander-) Weges und mithin um eine öffentliche (Landes-) Straße handelt (§ 2 Abs. 1 BerlStrG), findet die 16. Verordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Anwendung (zur Anwendbarkeit vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2000 - 4 BN 44/00 -, NVwZ 2001, 433, in Abgrenzung zum Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 524, 527).
  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10
    Der Steg wird nach seiner Fertigstellung auch nicht den Blick des Klägers von seinem Grundstück auf den Halensee in unzumutbarer Weise beeinträchtigen, so dass dahinstehen kann, inwieweit eine solche Aussicht vom baurechtlichen Bestandsschutz des Klägers hinsichtlich seines Wohnhauses erfasst ist (vgl. hierzu - restriktiv - BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 1993 - BVerwG 4 C 5/93 -, NVwZ 1994, 686, 687).
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Beeinträchtigungen als erheblich anzusehen, die den Betroffenen und der Allgemeinheit nicht zuzumuten sind (vgl. BVerwGE 50, 49/55).
  • BVerwG, 03.05.1996 - 4 B 50.96

    Bauplanungsrecht: Sozialadäquanz einer Lärmbelästigung durch Zulassung eines

    Auszug aus VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10
    Eine Zumutbarkeitsschwelle wird wegen des identischen Maßstabs definiert durch § 906 BGB (vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 1996 - 4B 50/96 -, NVwZ 1996, 1001/1002).
  • BVerwG, 14.11.2000 - 4 BN 44.00

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Erschließungsstraße; Verkehrslärmschutz;

    Auszug aus VG Berlin, 11.06.2010 - 10 K 36.10
    Da es sich bei dem streitgegenständlichen Steg um einen Abschnitt eines öffentlichen (Uferwander-) Weges und mithin um eine öffentliche (Landes-) Straße handelt (§ 2 Abs. 1 BerlStrG), findet die 16. Verordnung zur Durchführung desBundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) Anwendung (zur Anwendbarkeit vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2000 - 4 BN 44/00 -, NVwZ 2001, 433, in Abgrenzung zum Urteil vom 27. August 1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 524, 527).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht